Download der AGB von GRAF Hören und Sehen als PDF
1. Unsere AGB gelten (a) für Lieferung von Waren bzw. (b) für die Erbringung von Reparaturleistungen nach Maßgabe des jeweils zwischen uns und dem Kunden
geschlossenen Vertrages.
2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die (a) Lieferung bzw. (b) Reparatur vorbehaltlos ausführen.
Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch (a) Lieferung
der Ware bzw. (b) Durchführung der Reparatur annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns oder Kostenvoranschläge sind freibleibend.
1. (a) Bei Warenlieferungen ist der angebotene Kaufpreis bindend. Die Preise sind Barpreise inklusive Mehrwertsteuer. (b) Bei Reparaturleistungen ist der vereinbarte
Preis maßgeblich. Preise sind Barpreise inklusive Mehrwertsteuer. Verbindliche Preisangaben erfolgen in der Regel aufgrund eines Kostenvoranschlages. Wir sind an
einen solchen Kostenvoranschlag gebunden, wenn uns der Auftrag innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Kostenvoranschlags beim Auftraggeber erteilt wird.
2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung
Herstellerpreise oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend zu ändern. Liegt der höhere Preis 5 % oder mehr über dem vereinbarten
Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht soll unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
3. Die Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach (a) Erhalt der Ware bzw. (b) nach Beendigung der Reparaturleistung und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu
zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns maßgebend. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät
der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 % über dem Basiszinssatz, § 288 Abs.1 BGB; bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs.2 BGB; können wir einen höheren Verzugsschaden
nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde
Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Sind von uns (a) Lieferfristen oder (b) Ausführungs- und Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich
solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspfl ichten nicht
erfüllt.
1.(a) Bei Vorliegen eines Mangels im Fall von Warenlieferungen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen
ergeben. Der Kunde hat off ensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von 2 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht
innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit
der Sache übernommen haben. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen beträgt 2 Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen
1 Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang.
(b) Für etwaige Mängel von Reparaturleistungen leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Das Recht auf Rücktritt steht dem Kunden nicht zu, wenn
die Pfl ichtverletzung unerheblich ist. Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen
Mängeln handelt.
2. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.
3. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Garantien des Geräteherstellers sind dessen Garantieunterlagen zu entnehmen;
diesbezügliche Garantieansprüche sind vom Kunden vorrangig geltend zu machen.
1. Unsere Haftung für vertragliche Pfl ichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpfl ichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden
Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpfl ichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt; regelmäßig übersteigt der
vorhersehbare Schaden nicht den Auftragswert.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pfl ichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen
ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab
(a) Übergabe der Sache bzw. (b) Abnahme des Werkes.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
1. Bei Warenlieferungen (a) behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie
in der Pfändung der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriff en Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Interventionsklage gemäß § 771 ZPO
erheben können.
3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen
verarbeiteten bzw. vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung/Vermischung.
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.